Weisheitszahnentfernung

Weisheitszahnentfernung

Bei der Entfernung der Weisheitszähne handelt es sich um eine der häufigsten chirurgischen ambulanten Eingriffe und ist somit gerade für viele junge Patienten der erste operative Eingriff. Es gilt, dass grundsätzlich nicht alle Weisheitszähne gezogen werden müssen. Nach einer eingehenden Anamnese sowie einer röntgenologischen Untersuchung kann Ihr Behandler abschätzen, ob es sinnvoll ist, den Weisheitszahn zu entfernen. Im Einzelfall kann bei der Entscheidungsfindung auch eine 3D-Darstellung weiterhelfen (digitale Volumentomographie). Hierbei kann die Lagebeziehung des Weisheitszahns zum Unterkiefernerv abgeschätzt werden.
Es muss individuell abgewogen werden, ob der Nutzen einer Entfernung der Weisheitszähne das jeweilige Risiko des operativen Eingriffs überwiegt.

Indikationen zur operativen Entfernung eines Weisheitszahns
(Gemäß S2k-Leitlinie: Operative Entfernung von Weisheitszähnen; 007/003 – Operative Entfernung von Weisheitszähnen)

  1. Bei akuten oder chronischen Infektionen (Dentitio difficilis)
  2. Bei Pulpaexposition durch Zahnkaries
  3. Bei nicht restaurierfähigen kariös zerstörten Zähnen oder nicht behandelbarer Pulpitis
  4. Wenn sich bei Patienten mit unklarem Gesichtsschmerz Hinweise ergeben, dass der Weisheitszahn eine relevante Schmerzursache darstellt
  5. Bei nicht behandelbaren periapikalen Veränderungen
  6. Bei manifesten pathologische Strukturen in Zusammenhang mit Zahnfollikeln (z. B. Zyste,Tumor) oder dem Verdacht auf derartige Veränderungen
  7. Im Zusammenhang mit der Behandlung von/und Begrenzung des Fortschreitens von parodontalen Erkrankungen
  8. Bei Zähnen, die bei der kieferorthopädischen und/oder rekonstruktiven Chirurgie stören
  9. Bei Zähnen im Bruchspalt, die eine Frakturbehandlung erschweren
  10. Bei der Verwendung des Zahnes zur Transplantation

Weisheitszähne sollen nicht gezogen werden, wenn:
(S2k-Leitlinie: Operative Entfernung von Weisheitszähnen; 007/003 – Operative Entfernung von Weisheitszähnen):

  1. eine spontane, regelrechte Einstellung der Weisheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten ist
  2. eine Extraktion anderer Zähne und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes durchgeführt werden soll
  3. bei tief impaktierten und verlagerten Zähnen ohne klinisch bzw. radiologisch nachweisbare pathologische Befunde ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht
  4. sie für eine prothetische Versorgung genutzt werden sollen

 

Ein Facharzt für Oralchirurgie ist in unserer Praxis für die Diagnosestellung und für die ggf. notwendige Entfernung des Zahnes/ der Zähne verantwortlich. So können wir eine sichere und schonende Behandlung gewährleisten.

Gerne beraten wir Sie eingehend zum Thema Weisheitszähne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Zahnarztpraxis Eva Bodem Heidelberg Schlierbach - Ziegelhausen - Instrumente